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Blindenführhunde (Assistenzhunde) müssen vom Taxi mitgenommen werden

Mit der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz - wie es sperrig heißt - tritt eine Änderung in Kraft, auf die wir schon lange warten. Ab sofort ist es amtlich, dass Blindenführhunde (Assistenzhunde) auch in Taxi und Mietwagen mitgenommen werden müssen. In den Öffis gibt es diese Beförderungspflicht schon länger.

Kontaktieren Sie uns

Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich
Makartstraße 11, A - 4020 Linz

Telefon: 0732 / 65 22 96-0
Fax: 0732 / 65 22 96-18

E-Mail
Öffnungszeiten

Montag: Geschlossen
Dienstag: 08:30 - 12:00, 13:00 - 16:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00, 13:00 - 16:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:00
Freitag: 08:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

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