Blindenführhunde (Assistenzhunde) müssen vom Taxi mitgenommen werden
Mit der Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz - wie es sperrig heißt - tritt eine Änderung in Kraft, auf die wir schon lange warten. Ab sofort ist es amtlich, dass Blindenführhunde (Assistenzhunde) auch in Taxi und Mietwagen mitgenommen werden müssen. In den Öffis gibt es diese Beförderungspflicht schon länger.