Austrian Airlines-Fliegen mit einem geprüftem Blindenführhund
Benötig werden Dokumente des Blindenhundes (inkl. Rasse und Gewicht) und die Buchung des Passagiers.
Bitte beachten Sie:
- Bitte organisieren Sie die Einreise-/Transit-/Ausreisepapiere sowie das nötige Gesundheitszertifikat für den Hund – diese Papiere müssen während der Reise mitgeführt werden!
- Bitte nehmen Sie den schriftlichen Nachweis dass es sich um einen Begleithund handelt mit auf die Reise (Vorlage beim Check-In).
- Während Start/Turbulenzen und Landung muss der Hund am Boden sitzen.
- Begleithunde bis 8kg sind im Reiseflug grundsätzlich am Schoß erlaubt – Begleithunde bis 8kg dürfen im Reiseflug nicht am Schoß sitzen, wenn sie sich nach Einschätzung der Crew nicht benehmen.
- Begleithunde ab 8kg müssen immer am Boden sitzen.
- Der Hund darf nicht in der Kabine "herumspazieren", darf nicht auf den Sitz und muss angeleint sein.
- Wir empfehlen die Mitnahme einer wasserdichten Decke bzw. eines wasserdichten Behältnisses. Beträgt die Flugzeit mehr als 8 Stunden und wird seitens des Fluggastes kein auslaufsicheres Behältnis zur Verfügung gestellt, ist aus hygienischen Gründen eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass der Hund die Passagierkabine während des Fluges nicht verschmutzt. Das kann entweder eine Tierarztbestätigung oder eine Bestätigung von Ihnen sein, dass Verunreinigungen während des Flugs ausgeschlossen werden können.