Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung - LINZ AG
Fahrkarten:
MIDI
Gilt auch als 24h-Fahrschein für Menschen mit Behinderung mit dem österreichischen Behindertenpass des Sozialministeriumservice mit einer Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk/Symbol: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“, oder mit einer ÖBB-Österreichcard Spezial.
MINI
Gilt auch als Langstreckenfahrschein für Menschen mit Behinderung mit dem österreichischen Behindertenpass des Sozialministeriumservice mit einer Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk/Symbol: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“, oder mit einer ÖBB-Österreichcard Spezial.
Aktivpass-Monatskarte (hier klicken)
Besondere Berechtigungen
Zusätzlich zu den in den Produkten beschriebenen Mitnahmeberechtigungen können folgende Personengruppen zusätzliche Mitnahmeberechtigungen in Anspruch nehmen: – Menschen mit Behinderung: Reisende mit Rollstuhl, blinde Reisende sowie Personen, die im Behindertenpass den Vermerk / das Symbol „Der/Die Inhaber/in des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen haben, können unabhängig von der erworbenen Fahrkartenart eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund, die gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen, unentgeltlich mitnehmen. Der Vermerk / Das Symbol im Behindertenpass „Der/Die Inhaber/in des Passes benötigt einen Assistenzhund“ berechtigt ebenfalls zur unentgeltlichen Beförderung des Assistenzhundes.
Schwerbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %, die einen Schwer(kriegs)beschädigtenausweis der Serie C des Sozialministeriumservice mit der Eintragung „Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn dies im Schwer(kriegs)beschädigtenausweis vermerkt ist.
Mitnahme von lebenden Tieren (lt. Beförderungsbedingungen Punkt O)
Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung werden unentgeltlich befördert. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenzhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.