Mitgliedervorsorge Unfallversicherung
Wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle sowohl im Beruf als auch in der Freizeit und gilt „rund um die Uhr". Weltweit.
Leistungen der Unfallversicherung:
- dauernde Invalidität Versicherungssumme: EUR 100.000,- mit 200 % Progression maximale lnvaliditätssumme: EUR 200.000,-
- Unfalltod Versicherungssumme: EUR 10.000,-
- Unfallkosten Versicherungssumme: EUR 2.500,-
Zu den Unfallkosten zählen:
Heilkosten: Das sind die medizinisch notwendigen Behandlungskosten zur Behebung der Unfallfolgen. Dazu zählen z. B. auch Kosten für Heilbehelfe oder Selbstbehalte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bergekosten: Das sind die Kosten der Suche und der Bergung nach der in Berg- oder Wassernot geratenen versicherten Person.
Rückholkosten: Das sind die Kosten des ärztlich empfohlenen Transports der versicherten Person vom Unfallort - außerhalb des Wohnorts - zum Wohnort bzw. zum nächstgelegenen Krankenhaus. Bei einem tödlichen Unfall bezahlen wir auch die Überführungskosten bis maximal EUR 5.000,-.
Hubschrauberbergungskosten bezahlen wir bis EUR 10.000,-, wenn eine Hubschrauberbergung bei Touristikunfällen vom Berg ins Tal notwendig ist und eine Verpflichtung zum Ersatz der Kosten für die versicherte Person besteht.
Rehabilitationsbeihilfe von EUR 1.000,- bezahlen wir, wenn die versicherte Person sich nach einem Unfall in stationäre Rehabilitationsbehandlung begeben muss.
Exklusive Jahresprämie für Mitglieder des BSVOÖ: 62,50€ pro Jahr
So kommen Sie zum Versicherungsschutz: Mit der Vorschreibung des Mitgliedsbeitrags 2023 haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedervorsorge-Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsschutz gilt für das Jahr 2023. Weitere Informationen sind beigeschlossen.
Für nähere Informationen stehen Ihnen die Berater des VÖB-Servicecenters Linz gerne zur Verfügung:
Thomas LECH
Tel.: 0664/4854124
Email: lech.thomas@gmail.com
Rudolf FRÜHWIRTH
Tel.: 0664/3868278
Email: rudolf.fruehwirth@aon.at