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Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich

Gemeinsam neue Wege gehen


Ermäßigte Benützung des AST-Taxis

Jahreskartenbesitzer der Linz AG-Linien haben die Möglichkeit im Stadtgebiet Linz das AST-Taxi zum ermässigten Preis zu benützen. 

Bedienungshinweis für die Touch-Screen Fahrkartenautomaten der Linz Linien

drücken Sie auf die Überschrift, um die Anleitung zu öffnen.

Tarifinformation Linz Linien Kernzone Plus City

Tarifinformation Linz Linien bezüglich Kernzone bis Plus-City

 

Grundsätzlich gelten alle Fahrscheine der LINZ AG LINIEN als Verbundfahrkarten und werden daher innerhalb der Kernzone Linz von allen Verkehrsunternehmen anerkannt (=freie Verkehrsmittelwahl). Ausgenommen davon sind nur die MINI-Karte als Kurzstreckenkarte, die Handytickets und das Jobticket der LINZ AG LINIEN.

 

Für das Jobticket haben wir mit den regionalen Verkehrsunternehmen kurzfristig vereinbart, dass im Bereich des neuen Streckenabschnitts zwischen den Haltestellen "Meixnerkreuzung" und "PlusCity" das Jobticket der LINZ AG LINIEN für Fahrgäste, die in der Kenzone Linz wohnen auch auf den Buslinien der Regionalverkehrsunternehmen anerkannt werden soll. Es wird dabei vorkommen, dass die Fahrer die Wohnadresse, welche auf der Stammkarte des Jobtickets aufgedruckt ist, prüfen. Wir möchten klar festhalten, dass diese Ausnahmeregelung vorerst nur für den Abschnitt zwischen Meixnerkreuzung und Plus City gilt. Eine offizielle, schriftliche Kommunikation nach außen wird (vorerst) nicht gemacht, da es sich um eine kurzfristige informelle Lösung mit den regionalen Verkehrsunternehmen handelt, die sich in den nächsten Wochen/Monaten eventuell noch verändern könnte. Aber wir haben damit zumindest sicher gestellt, dass es durch die Einstellung der Linien 14/15 tariflich keine negativ betroffenen Jobticket-Besitzer am Weg zur Plus City gibt.

Die letzte Haltestelle für Regionalbuslinien innerhalb der Kernzone Linz ist die Haltestelle "PlusCity". Bis dorthin können Sie mit allen Fahrscheinen der LINZ AG LINIEN, mit Ausnahme der oben erwähnten Fahrscheine, ohne Aufpreis mit dem Postbus oder mit Bussen der Firma Welser (WWT) fahren. Die Haltestelle "Wagram" wird von den Regionalbuslinien nicht bedient und liegt bereits außerhalb der Kernzone Linz.

 

Für weitere Fragen und Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im LINZ AG Kundenzentrum ebenfalls gerne zur Verfügung.

Maxi Ticket neu

Die LINZ AG LINIEN haben mit Jahreswechsel das Produkt "24-Stunden-Karte" aufgelassen und die MAXI-Karte auf eine 24-Stunden Gültigkeit ausgedehnt. Somit ist unser Tarifsystem wieder so einfach wie früher mit MINI - MIDI - MAXI. Auf den Fahrscheinautomaten ist zu den einzelnen Produkten folgende Produktbeschreibung aufgedruckt: 

MAXI

Einzelfahrkarte für 24 Stunden (ausgenommen Pöstlingbergbahn)

Ab Entwertungs- bzw. Kaufzeitpunkt 24 Stunden lang gültig. Die letzte Fahrt muss innerhalb des Zeitraums von 24 Stunden beendet sein. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 15 Jahren. Die MAXI-Karte ist übertragbar. 

MIDI
Einzelfahrkarte für eine Langstrecke (ausgenommen Pöstlingbergbahn)     

Gilt auch als:
• 24h-Karte für Kinder unter 15 Jahren
• 24h-Karte für Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung
• 24h-Karte für einen Hund  

Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6 Jahren. Die MIDI-Karte ist übertragbar. 

MINI

Einzelfahrkarte für eine Kurzstrecke (ausgenommen Pöstlingbergbahn)  

Gilt auch als:
• Langstreckenkarte für Kinder unter 15 Jahren
• Langstreckenkarte für Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung
• Langstreckenkarte für einen Hund  

Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6 Jahren. Die MINI-Karte als Kurzstreckenkarte umfasst die Einstiegshaltestelle und maximal vier Folgehaltestellen, gilt jedoch nicht auf Schnellbus- und Regionallinien. Als Langstreckenkarte berechtigt die MINI-Karte auch zur Benützung der Schnellbus- und Regionallinien. 

Wichtig ist auch noch eine Anmerkung bezüglich der Verwendung von MINI und MIDI als Kurz- bzw. Langstreckenkarte:

Werden MIDI oder MINI als Streckenkarte verwendet, ist die Fahrt sofort anzutreten, wobei das Fahrziel auf der kürzesten Strecke zu erreichen ist. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet. Umsteigen ist möglich. 

!!!Gleiche Regelung gilt bei OÖVV-Einzelfahrkarten mit Aufpreis für die Kernzone Linz!!!

Leider passiert es immer wieder, dass Fahrgäste sich eine OÖVV-Einzelfahrt inklusive Kernzone Linz kaufen und dann glauben, dass sie mit dem Kernzonenaufpreis eine Tageskarte für Linz gekauft haben. Diese werden dann  als Fahrgäste ohne gültigem Fahrausweis bei  Kontrollen angetroffen (entweder nach einer Fahrtunterbrechung oder bei der Rückfahrt).

 

 

Akustische Verkehrsampel in Linz

Liste der Verkehrslichtsignalanlagen mit Blindenakustiken  (Stand 25.2..2011)

1.  Dornacherstraße - J.W.Kleinstraße         
2. V Landstraße - Goethestraße                   
3.  Landstraße - Mozartstraße                  
4.  Unionstraße - Wienerstraße                 
5.  Wienerstraße - Lissagasse                  
6.  Makartstraße - Kraußstraße                 
7.  Gruberstraße - Weissenwolffstraße          
8. V Weissenwolffstraße - Garnisonstraße        
9. V Wankmüllerhofstraße - W. Paulistraße        
10.  Freistädterstraße - Linke Brückenstraße    
11. V Leonfeldnerstraße - Freistädterstraße      
12.  Untere Donaulände - Honauerstraße          
13. V Untere Donaulände - Gruberstraße           
14. V Wienerstraße - Simonystraße                
15.  Sandgasse - Wurmstraße                     
16.  Kapuzinerstraße - Limonigasse              
17.   Ferihumerstraße - Wildbergstraße           
18.   Goethestraße - Franckstraße                
19.  Ferd. Marklstraße - Pulvermühlstraße       
20.   Khevenhüllerstraße - Wüstenrotstraße       
21.   Leonfeldnerstraße - Keplerstraße           
22.  Muldenstraße - Eisenwerkstraße             
23.  Freistädterstraße - Pulvermühlstraße       
24.  Waldeggstraße - Kudlichstraße              
25. V Kärntnerstraße - Postzufahrt, Bahnhofgarage            
26.  Unionstraße - Landwiedstraße               
27.  Makartstraße - R. Wagnerstraße             
28.  Bulgariplatz                                      
29.   Mozartstraße - Eisenhandstraße             
30.  Landstraße - Taubenmarkt                   
31.   Landstraße - Bürgerstraße                  
32.   Lenaustraße - Raimundstraße                
33.  Wienerstraße - W.Paulistraße               
34.  Dauphinestraße - Siemensstraße             
35.  Freistädterstraße - Donaufeldstraße        
36.  Franckstraße - Wimhölzelstraße             
37.  Dauphinestraße - Auwiesenstraße            
38.  Kudlichstraße - R. Stolzstraße
39. V Rilkestraße - Hamerlingstraße
40. V Kärntnerstraße - Busterminal, LDZ
41. V Kärntnerstraße - Volksgartenstraße
42. V Dauphinestraße - Laskahofstraße
43.  Altenbergerstraße - Aubrunnerweg
44. V Am Bindermichl - Muldenstraße - Werndlstraße
45. V Heliosallee - Traundorferstraße             
46. V Heliosallee - Neufelderstraße
47. V Heliosallee - Andromedastraße
48. V Heliosallee - Orionstraße
49.  Untere Donaulände - Holzstraße
50. V Kapuzinerstraße - Im Weizenfeld
51. V Leonfeldnerstraße - F. Marklstraße
52. V Untere Donaulände - Kaserngasse
53. V Hanuschstraße - Hummelhofpark
54. V Dametzstraße - Bethlehemstraße
55. V Dauphinestraße - Steigerstraße
56. V Dauphinestraße - Denkstraße
57. V Dametzstraße - J.K. Vogelstraße
58. V Humboldtstraße - Bismarckstraße
59. V Wienerstraße - Saporoshjestraße
60. V Landwiedstraße - Europastraße

61.  Blumauerstraße - Blumau Tower


 V  .......  mit vibrierenden Pfeilen

LINZ AG LINIEN - Ermäßigungen

Zivilblinde
Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und
Tageskarten den ermäßigten Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis anerkannt wird die
ÖBB-Vorteilscard „Blinde“ oder die kombinierte ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck
„VORTEILScard Blinde“ der ÖBB, sowie die Mitgliedskarte des OÖ.Blinden- und
Sehbehindertenverbandes, die entsprechend den Richtlinien des Österreichischen
Blindenverbandes oder von der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen
ausgestellt worden ist.
Sehbehinderte Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70% können sich im
Kundenzentrum der LINZ AG einen Invalidenausweis ausstellen lassen.
In Verbindung mit dem Invalidenausweis kann eine Aktivpass-Monatskarte verwendet
werden.
Eine Begleitperson und/oder ein Führhund werden unentgeltlich befördert. Eine
Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn der zu begleitende Blinde eine
Wochen-, Monats- oder Jahreskarte vorweist.

Orientierungssäule am Linzer Hauptbahnhof

Orientierungssäule am Linzer Hbf

Am Linzer Hbf gibt es seit Kurzem eine mit einem Blindenlogo gekennzeichnete Orientierungssäule für sehbehinderte und blinde Personen. Sie befindet sich im Untergeschoss zwischen Infopoint und Fahrkartenschalterhalle.

Vom Busterminal kommend befindet sich die Säule linksseitig, ca. 3 m vor dem Eingang zur Fahrkartenschalterhalle. Das Blindenleitsystem führt ca. 1 m vor der Säule vorbei.
Diese Säule ist von allen Ein- und Aufgängen sehr gut sichtbar. In ca. 180 cm Höhe klebt ein gelb-schwarzes Blindenlogo (50x50 cm).

Diese Orientierungssäule soll als Treffpunkt für an- und abreisende Personen dienen, die eine Einstiegshilfe geordert haben und dort von der Security abgeholt werden möchten. Weiters dient diese Säule generell als Treffpunkt für Blinde.
Durch eine Idee und dem Einsatz der ÖBB-Mitarbeiter (Hr. Ing. Hofbauer und sein Team) konnte dieses Projekt realisiert werden. Hiermit bedankt sich der OÖBSV sehr herzlich und hofft, dass diese Orientierungssäule als offizieller Treffpunkt gute Dienste leisten wird.

Thomas Menrath
OÖ. Verkehrsreferent

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